9. Verwahrung, Versicherung

Das Studio wird alle dem Kunden zustehenden Unterlagen, Fotomuster, Leihware, etc. nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen verwahren.
Sollten die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
Für Beschädigungen haftet das Studio nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Kommt der Auftraggeber einer schriftlichen Aufforderung zur Abholung o.g. Gegenstände nicht binnen einer Frist von vier Wochen nach, ist das Studio ermächtigt den Gegenstand auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zu versenden.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Studio den Gegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung.

10. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

11. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, verlangen wir im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen.
Zahlungsverpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insolvent oder zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft können wir die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Leistung oder Ware Zug-um-Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rechnungsbetrages in bar zu verlangen.
Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ferner sind wir berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren, auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich der Kunde im kaufmännischen Verkehr bereit, die hierfür uns entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.

12. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte unser Eigentum. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder –leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.
Sämtliche von uns angefertigten fotografischen Bilder (einschließlich fotografische Entwürfe) sind urheberrechtlich geschützt. Mit „Bilder“ sind auch digital erstellte, bzw. als digitalisierte Daten ausgehändigte Bilder (z.B. auf CD, DVD oder Computer gespeicherte Bilddateien) gemeint.
Dem/der Auftraggeber/in werden lediglich Bildnutzungsrechte eingeräumt – nicht das Eigentum.
Die Urheberin behält sich vor, ihre Bilder für eigenwerbliche Zweck zu nutzen. (z.B. für Bewerbungsmappen, als Referenzbilder auf ihrer Website)
Bei jeder Bildveröffentlichung ist unsere Firma als die Urheberin des jeweiligen Bildes namentlich aufzuführen.
Weiterbearbeitung, Verwertungen bzw. Veränderungen unserer Leistungen und Bilder (bzw. eines Bildes) müssen mit der Urheberin abgesprochen und vereinbart werden.
Art und Umfang der Bildnutzung müssen eindeutig offen gelegt werden.
Der Zusammenhang bzw. der Kontext, in dem die Bilder entstanden, darf nicht verfälscht werden.

13. Rechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen.
Der Kunde stellt uns und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

14. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungspflicht endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und uns gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz.

Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

15. Verjährung

Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadenersatz verjähren vorbehaltlich der §§ 202, 634a Abs.3 BGB in einem Jahr ab Lieferung unserer Leistung.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz. Dieser Gerichtsstand ist ausschließlich, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne von § 38 ZPO gehört oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen/AGB

(Fassung 01/2006)

Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir sie im Einzelfall explizit anerkannt haben.
Die AGB werden von dem Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.

1. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen.
Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen, sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wurde, zustande. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wird. Unsere Angebote sind generell unverbindlich.
Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche oder unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen.

2. Ausführung durch Dritte

Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachten, Dritter bedienen. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Kunden und den von uns beauftragten Dritten bedürfen unserer Genehmigung.

3. Angebot und Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden.
Die Preise gelten in €uro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer.
Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

4. Leistungen

Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulden wir nicht.
Bei Stornierung des Auftrages sind wir berechtigt, dem Kunden einen pauschalen Schadensersatz von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

5. Lieferfristen und Teillieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

6. Annahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt diese, befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle daraus entstehenden Schäden.

7. Reklamationen

Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie
- bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erbringung der Leistung,
- bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung des Arbeitsergebnisses oder der Leistung,
- bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung
bei uns unter substantiierter Bezeichnung des Mangels erfolgen.

Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.

Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind
- bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung,
- bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses bzw. nach Erbringung der Leistung,
- ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels
durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.

Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen.
Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und Zahlung verpflichtet

8. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadenersatz

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessen Nachfrist gesetzt hat.

Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
Die Haftung wird im übrigen im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 20.000,00 € sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 30.000,00 € beschränkt.
Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen ermäßigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist.

Der Kunde unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten.
Er verpflichtet sich jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haften wir nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.
Will der Kunden das von uns gelieferte Arbeitsergebnis veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text / Bild für die Adaption des Werbetextes / Bildes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text / das Bild später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übermittlungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Wir behalten uns in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor.

Der Kunde hat uns vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne unsere Freigabe, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden