Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen/AGB
(Fassung 01/2006)
Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir sie im Einzelfall explizit anerkannt haben.
Die AGB werden von dem Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch wenn wir auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge nicht mehr Bezug nehmen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.
1. Aufträge
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen.
Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen, sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wurde, zustande. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wird. Unsere Angebote sind generell unverbindlich.
Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche oder unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen.
2. Ausführung durch Dritte
Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachten, Dritter bedienen. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Kunden und den von uns beauftragten Dritten bedürfen unserer Genehmigung.
3. Angebot und Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden.
Die Preise gelten in €uro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer.
Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.
4. Leistungen
Die in Auftrag gegebenen und von uns angenommenen Leistungen werden von uns laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schulden wir nicht.
Bei Stornierung des Auftrages sind wir berechtigt, dem Kunden einen pauschalen Schadensersatz von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
5. Lieferfristen und Teillieferung
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
6. Annahme
Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt diese, befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
7. Reklamationen
Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie
- bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erbringung der Leistung,
- bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung des Arbeitsergebnisses oder der Leistung,
- bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung
bei uns unter substantiierter Bezeichnung des Mangels erfolgen.
Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.
Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind
- bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung,
- bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses bzw. nach Erbringung der Leistung,
- ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels
durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.
Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen.
Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und Zahlung verpflichtet
8. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadenersatz
Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessen Nachfrist gesetzt hat.
Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
Die Haftung wird im übrigen im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 20.000,00 € sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 30.000,00 € beschränkt.
Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen ermäßigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen Schäden versichert ist.
Der Kunde unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten.
Er verpflichtet sich jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haften wir nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.
Will der Kunden das von uns gelieferte Arbeitsergebnis veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text / Bild für die Adaption des Werbetextes / Bildes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text / das Bild später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übermittlungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Wir behalten uns in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor.
Der Kunde hat uns vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne unsere Freigabe, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden
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